AGB�s Feuershow-Th�ringen

AGB`s von der Feuershow Robaria aus Th�ringen

Mit folgenden Vereinbarungen verpflichten sich beide Vertragspartner, die Voraussetzungen zur Durchf�hrung einer erfolgreichen Veranstaltung im Sinne aller Beteiligten zu schaffen.

Auftrittsbedingungen mit Schlangenshow m�ssen genau mit dem K�nstler abgesprochen werden, da es sich in diesem Fall um sehr empfindliche und hochwertige Tiere handelt. Im Sinne des Tierschutzgesetzes und der Gesundheit der Schlangen ist das unbedingt notwendig. Unter

Infos k�nnen Sie genau nachlesen, welche Auftrittsbedingungen notwendig sind!

Meine Tiere werden einer regelm��igen �rztlichen Untersuchung unterzogen. Die Gesundheit meiner Schlangen ist f�r mich die absolute oberste Piroit�t. Achtung ! In der Zeit der H�utung sind alle Boas und Phytons nicht transportf�hig und fallen dadurch leider aus. Es sind extra f�r solche F�lle noch 4 weitere Schlangen vorhanden. Ausgeschlossen ist es deswegen trotzdem nicht, das sich auch diese zur gleiche Zeit h�uten.

Sollten Auftrittsbedingungen f�r die Schlangen entgegengesetzt der vorhergehenden Absprachen v�llig anders oder unzureichend sein, werden grunds�tzlich die Tiere in den

Transportboxen belassen. Bitte lesen Sie unter Infos genau nach oder informieren Sie sich pers�nlich bei mir am Telefon.

Rechnen Sie bitte damit, das kurzfristige Anfragen nicht realisiert werden k�nnen, weil nach einer F�tterung der Schlangen eine notwendige Ruhepause von 2-4 Tagen einzuhalten ist. Die F�tterung kann jedoch zum Teil von mir auf die Auftragslage abgestimmt werden.

1. Der Veranstalter (VA) verpflichtet, sich die vertraglich festgelegte Auftrittszeit einzuhalten, genauso wie die K�nstler. Grunds�tzlich muss er davon ausgehen, dass Nachfolgeveranstaltungen stattfinden. Im Falle einer Verz�gerung des Auftrittes muss der (VA) damit rechnen, dass der K�nstler diesen Auftritt nicht realisieren kann, um nachfolgende Veranstaltungen vertragsgem�� zu erf�llen.

2. Der Veranstalter garantiert f�r den ordnungsgem��en Ablauf der Veranstaltung und trifft alle erforderlichen notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz des K�nstlers, der Zuschauer und des Veranstaltungsortes. Der Veranstalter haftet f�r alle entstandenen Sch�den bei den Zuschauern, am K�nstler, an der Garderobe, Veranstaltungsort und Materialien (auch Technik), einschlie�lich Parkplatz, soweit diese auf Grund seiner Pflichtverletzung entstanden sind. In diesen F�llen ist der Veranstalter verpflichtet, den K�nstler von eventuellen Schadenersatzanspr�chen Dritter freizustellen. Die Freistellung gilt nicht f�r Sch�den, die der K�nstler vors�tzlich oder grob fahrl�ssig verursacht hat. Der K�nstler weist ausdr�cklich darauf hin, dass bei einer Feuershow Chemikalien zum Einsatz kommen, welche die Rutschgefahr erh�hen k�nnen. Insoweit muss die Auftrittsfl�che im Anschluss an die Feuershow vom Veranstalter gereinigt werden. F�r eine zumutbare wetterunabh�ngige und beleuchtete Garderobe muss der Veranstalter vor Eintreffen der K�nstler garantieren.

3. Im Falle von Krankheit des K�nstlers oder h�herer Gewalt sind beide Seiten von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit, sind aber verpflichtet, umgehend den anderen Vertragspartner zu informieren und tragen die ihnen entstanden Kosten selbst. Entsprechende Nachweise sind innerhalb 8 Kalendertagen vorzulegen. (Autopannen und Staus laut Rechtssprechung werden nicht als h�here Gewalt anerkannt.) Der K�nstler bem�ht sich, nach seinen M�glichkeiten einen m�glichst gleichwertigen Ersatz zu beauftragen. Bei Freilichtveranstaltungen wird der Veranstalter verpflichtet f�r eine B�hnen�berdachung oder eine, den Auftrittsbedingungen entsprechende, wetterunabh�ngige Ausweichm�glichkeit rechtzeitig zu sorgen.

4. Im Falle einer Buchung �ber Dritte wird der Veranstalter schriftlich �ber meine allgemeinen Gesch�ftsbedingungen und Auftrittsbedingungen der Tiere informiert und hat sie mit seiner Unterschrift zu best�tigen.

5. GEMA Geb�hren und andere Bewilligungen und Genehmigungen aller Art sind Sache des Veranstalters.

6. Fotographien und Videoaufzeichnungen m�ssen mit dem K�nstler abgesprochen werden. Aufzeichnungen jeglicher Art f�r Fernsehen, Rundfunk und anderen Institutionen oder auch f�r andere private Personen freizugeben, es daf�r anzubieten oder in Aussicht zu stellen, ist verboten. Zuwiderhandlungen werden sofort strafrechtlich verfolgt.

7. Der Auftraggeber garantiert f�r die Richtigkeit und Vollst�ndigkeit aller Daten wie z.B. Name, PLZ, Ort, Zeit, Funktelefon Nr. (Kontakttelefon f�r den Abend) usw. mit seiner Unterschrift.

8. Ein unterschriebener Honorarvertrag kann 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn beiderseits nicht mehr aufgehoben werden. Es ergibt sich dabei ein Ersatzanspruch der vollen Gage ohne Reisekosten. ( Ausnahme Punkt 3 )

9. Der K�nstler verpflichtet sich, wenn er im Auftrag einer Agentur unterwegs ist, nur Autogrammkarten ohne Telefonnummer und Kontaktadresse auszugeben und das Gagegeheimnis selbstverst�ndlich zu wahren.

10. Dem Veranstalter ist die Art der Darbietung bekannt. �ber die k�nstlerische Gestaltung der Darbietung unterliegt der K�nstler keinen Weisungen.

11. Jede �nderung im Vertrag nach der Unterzeichnung zum Teil oder auch ganz bedarf der Schriftform und muss von beiden Vertragspartnern neu gegengezeichnet werden, erst dann ist der Vertrag wirksam!